Ich bin auf einem seit Generationen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen. Das Agrarrecht liegt mir daher besonders am Herzen, ich kenne die Probleme und spreche die Sprache der Landwirte - gerne auch in fließendem „Plattdeutsch“ (meine erste Muttersprache).
Als Fachanwältin für Agrarrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht unterstütze und berate ich Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen insbesondere bei allen Rechtsfragen in den Gebieten:
Das landwirtschaftliche Bauen im Außenbereich stellt die Landwirte vor immer weiter wachsende Anforderungen. Demgegenüber wächst der Widerstand in der Bevölkerung. Bürgerinitiativen und politische Interessenverbände versuchen immer intensiver und mit großem Aufwand, Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung zu verhindern. Die Projektierung einer Anlage bedarf einer kompetenten Begleitung, um eventuelle Schwachpunkte in diesem Bereich auszuschließen.
Mandate im klassischen Baurecht, bei denen es um die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einzelner Vorhaben geht, spielen in meiner anwaltlichen Tätigkeit eine große Rolle. Hier erfolgt die Begleitung Ihres Bauvorhabens (z. B. Tierhaltungsanlagen, Güllebehälter, Betriebsleiterwohnhaus, Altenteiler , Windkraft- und PV-Anlagen) von der Genehmigung bis zur Realisierung; gleiches gilt für Nutzungsänderungen bei bestehenden Gebäuden. Ich unterstütze und vertrete Sie ferner bei Nachbarwiderspruch und Nachbarklagen.
Die Energiewende betrifft auch und besonders die Landwirte. Ich prüfe für Sie Verträge von Projektierern, die auf Ihren Flächen Photovolataik -Anlagen oder eine Windenergieanlage errichten wollen und unterstütze Sie, falls Sie selbst Bauherr einer Anlage zur Gewinnung von Strom sind. Auf meine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des öffentlichen Bau- und Immissionsschutzrechts als Fachanwältin für Agrar- und Verwaltungsrecht können Sie zählen.
Zum Landwirtschaftsrecht gehört schließlich das Grundstücksverkehrsgesetz.
Nach dessen Bestimmungen bedarf die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen genutzten Grundstückes von mehr als 0,5 ha der Genehmigung des Grundstücksverkehrsausschusses und der Landwirtschaftsgerichte.
Erreicht werden soll dabei, dass landwirtschaftliche Flächen vornehmlich in das Eigentum von Vollerwerbslandwirten gelangen.
Falls bei einem Grundstückskauf ein Vorkaufsrecht geltend gemacht wird oder die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdsVG) versagt wird, berate ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze Sie bei Einlegung von Rechtsmitteln.
Das nationale Düngerecht wurde im Jahr 2017 grundlegend geändert. Für Landwirte besonders einschneidend ist die Düngeverordnung (DüV), die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Die Sanktionsmaßnahmen ( Verstöße gegen „170 kg N-Grenze“, „Lagerraumverpflichtung“) sehen empfindliche Bußgelder vor. Hier berate und vertrete ich betroffene Landwirte in den Bußgeldverfahren bzw. Prämienrückforderungsverfahren vor der Landwirtschaftskammer
Landwirtschaftliche Pachtverträge haben regelmäßig eine längere Laufzeit und besondere Kündigungsfristen. Der Pächter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, das Pachtobjekt in vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und muss bestimmte Reparaturen, Unterhaltung der Dränage und Ähnliches selbst übernehmen. Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte eiserne Verpachtung, ein Pachtvertrag, bei dem das gesamte lebende und tote Inventar mitgepachtet wird und nach Beendigung des Pachtverhältnisses zurückzugeben ist.
Hier erfolgt die Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, ggf. auch vor dem Landwirtschaftsgericht.
Als sog. „weichende Erbin“ kenne ich alle Seiten einer Hofübergabe und unterstütze Sie daher in Situationen vor oder nach einem Erbfall sowie bei der Erstellung von Hofübergabeverträgen. Weiterhin erfolgt kompetente Beratung zum landwirtschaftsspezifischen Erbrecht.
Öffentliches Baurecht
Ich berate und vertrete als dafür spezialisierte Fachanwältin für Verwaltungsrecht in dem Bereich des öffentlichen Baurechts Privatpersonen, Landwirte und Unternehmen in Baugenehmigungsverfahren, öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzverfahren, Bebauungsplanverfahren, Flächennutzungsplanverfahren. Bei bauaufsichtsbehördlichen Anordnungen (Bsp. Beseitigungsanordnung des sog. „Schwarzbau“, ungenehmigter Umbau/Nutzungsänderungen etc. ) nehme ich Ihre Interessen gegenüber den Behörden wahr und vertrete Sie vor den Verwaltungsgerichten.
Umweltrecht
Vor allem in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, aber auch bei „einfachen“ Baugenehmigungen stellen sich komplexe umweltrechtliche Fragen. Dies gilt bei Tierhaltungsanlagen gleichermaßen wie bei Windparks und Abfallbeseitigunganlagen.
Die oft notwendigen „Umweltverträglichkeitsprüfungen“, welche die zu untersuchenden Auswirkungen von Vorhaben auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft etc. zum Inhalt haben, sind mir ebenso vertraut wie die Bestimmungen zum Wasserrecht aus dem WHG und zum Bodenschutzrecht.
Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht nimmt einen besonderen Stellenwert in meiner beruflichen Tätigkeit ein. Ich berate und vertrete Unternehmen – insbesondere auf dem landwirtschaftlichen Sektor – in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Genehmigung nach BImSchG). Mit den Problemkomplexen um
bin ich aufgrund langjähriger Erfahrung als Fachanwältin für Verwaltungsrecht vertraut.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten:
Ich berate und unterstütze Sie als Bauherrn, wenn Sie Probleme mit einer Handwerkerrechnung haben oder sich Mängel zeigen.
Wenn Sie sich als Bauunternehmer Forderungen oder Mangelrügen ausgesetzt sehen oder Ihre Rechnungen nicht bezahlt werden, setze ich Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Im Jahr 2017 habe ich zu diesem Rechtsgebiet den Fachanwaltslehrgang für
Bau- und Architektenrecht erfolgreich abgeschlossen.
Wenn Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr haben, bin ich als erfahrene Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne für Sie da.
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen:
Die gegnerische Versicherung versucht oftmals unter dem Begriff „Schadensmanagement“ Regulierungskosten einzusparen und berät als Versicherer des Schädigers natürlich nicht über Umfang und Höhe der dem Geschädigten zustehenden Ansprüche. Sie sollten daher frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bei der Unfallregulierung kompetent mit Rat und Tat zur Seite und setze Ihre Ansprüche durch, angefangen von den Abschleppkosten bis hin zum Verdienstausfall. Die Rechtsanwaltskosten hat übrigens grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu tragen!
Verkehrsrechtlich vergleichsweise geringe Verstöße wie telefonieren mit Handy am Ohr oder ein Knöllchen wegen Falschparkens können gleichwohl ärgerliche Folgen in Gestalt eines Knöllchens oder eines Bußgeldbescheides nach sich ziehen. Erheblicher ins Gewicht fallen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die ein saftiges Bußgeld und sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen. Ich vertrete Sie in Bußgeldverfahren, recherchierte nach Angriffspunkten gegen die Messung und ziehe bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu, der die Messung gutachterlich untersucht. Das Ziel ist dabei stets die Vermeidung von hohen Bußgeldern und / oder eines Fahrverbotes
Kauf -und Werkvertrag sind im Alltag die häufigsten Vertragstypen. Ob Mängel am gekauften Fahrzeug, Probleme mit der Werkstatt oder Pfusch am Bau.
In beiden Rechtsgebieten geht es oft um verzögerte oder mangelhafte Leistungen. Es kann sich z.B. um technische Mängel, Einschränkungen in der Verwendbarkeit oder auch rechtliche Hindernisse handeln.
Uneinigkeit kann aber auch bei den vermeintlich einfachen Fragen danach bestehen, was vertraglich vereinbart wurde oder ob überhaupt bereits ein Vertrag geschlossen wurde.
Gerne kümmere ich mich für Sie z.B. um:
Ich berate und vertrete Auftragnehmer und -geber rund um das Werkvertragsrecht/Baurecht.
Im Jahre 2017 habe ich dazu den
Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht
erfolgreich abgeschlossen und bilde mich entsprechend der Fachanwaltsordnung regelmäßig fort.
Zum Verwaltungsrecht gehören – allgemein ausgedrückt – alle Rechtsbeziehungen des Bürgers zum Staat sowie staatlicher Stellen untereinander. So werden beispielsweise Bürger auf Zahlung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen in Anspruch genommen oder es werden erforderliche Genehmigungen versagt.
Ich bin seit 2004 Fachanwältin für Verwaltungsrecht und korrespondiere für Sie mit den Behörden, überprüfe Bescheide, lege fristgerecht Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) ein und vertrete Sie in gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Mandate im klassischen Baurecht, bei denen es um die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einzelner Vorhaben geht, spielen in meiner anwaltlichen Tätigkeit eine große Rolle.
(Weitere) Teilgebiete des Verwaltungsrechts sind unter anderem:
Sollten Sie ein eine Frage bezüglich eines der nicht aufgeführten Rechtsgebiete haben, sprechen Sie mich gerne an! Ich verfüge über ein umfangreiches Netzwerk von Rechtsanwälten mit Expertise im Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht u.a., bitte aber um Ihr Verständnis dafür, hierbei nicht persönlich weiterzuhelfen, sondern Ihnen einen dafür versierten Kollegen zu empfehlen.
Wenn ein Arzt, der Sie wegen eines grippalen Infekts behandelt, Ihnen außerdem anbietet, den entzündeten Weisheitszahn zu ziehen, fühlen Sie sich auch nicht richtig aufgehoben.
Maria Stevens
Rechtsanwältin I Notarin I Fachanwältin
Am Alten Hafen 4
26169 Friesoythe